Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Rente bei Berufsunfähigkeit
Die Klägerin des Verfahrens war in der Position einer Hauswirtschafterin in einer großen Rechtsanwaltskanzlei tätig. Sie betrieb dort für die Kanzlei eine Kantine für 15 bis 30 Personen. Zu diesem Zweck führte sie auch selbst die nötigen Einkäufe durch. Weiterhin übernahm sie die Reinigung der Kanzleiräume.