GdB / Grad der Behinderung

Auf Antrag der Betroffenen haben die zuständigen Behörden (früher grundsätzlich die sogenannten „Versorgungsämter“) festzustellen, ob Einschränkungen für die Teilhabe am Leben der Gesellschaft bestehen. Das Maß der Einschränkungen wird dabei mit dem so genannten „Grad der Behinderung“ oder GdB bewertet.

Schwerbehinderung und Gleichstellung

Ab einem GdB von 50 liegt eine „Schwerbehinderung“ im Sinne des Gesetzes vor und dies hat bestimmte rechtliche Auswirkungen. Beispielsweise besteht ein besonderer Kündigungsschutz für das Arbeitsverhältnis. Ein solcher arbeitsrechtlicher Schutz kann aber auch bereits ab einem GdB von 30 nach Feststellung „Gleichstellung“ erlangt werden. Diese ist wieder bei der Bundesagentur für Arbeit und nicht beim Versorgungsamt zu beantragen.

Merkzeichen

Neben dem GdB können auch die Voraussetzungen für verschiedene Merkzeichen wie z. B. ein „G“ (für erheblich gehbehindert) oder „H“ (für hilflos) festgestellt werden, die wiederum Ausgleiche für die vorliegenden Einschränkungen ermöglichen.

Häufige Probleme

Häufig geht es in der Praxis um die konkrete Bewertung der Folgen von gesundheitlichen Problemen für die Teilhabefähigkeit am gesellschaftlichen Leben. Oftmals liegen auch mehrere Einschränkungen vor und es wird nur ein Teil davon für die Gesamtbewertung herangezogen. Für die Betroffenen bleibt dabei meist schon völlig unklar, welche genauen medizinischen Information der zuständigen Stelle überhaupt vorlagen. Auch interne ärztliche Gutachten werden den Antragstellern in der Regel nicht ohne besondere Nachfragen übersandt.

Hilfe vom Rechtsanwalt

Neben den inhaltlichen Fragen der Bewertung Ihrer bestehenden Einschränkungen ist ein Hauptproblem nach meiner Erfahrung, dass die Entscheidungen durch die zuständigen Stellen überhaupt nicht nachvollziehbar erläutert werden. Für viele Betroffene ist die Entscheidung schon allein deshalb nicht verständlich. Es fällt ihnen zudem schwer einzuschätzen, ob es Sinn macht, gegen die Entscheidung vorzugehen. Hier ist die anwaltliche Akteneinsicht und Bewertung oftmals hilfreich, um eine erste Klärung vorzunehmen und dann gemeinsam die nächsten Schritte zu besprechen und angehen zu können.