Krankenkasse muss zahlen: Verspätete Reaktion auf Antrag zu medizinischem Cannabis
Das Sozialgericht Dortmund hat aktuell eine Entscheidung (Aktenzeichen S 8 KR 435/14) bekannt gegeben, nach der die Krankenkasse verpflichtet ist, die Kosten für Cannabis zur Schmerztherapie zu tragen, wenn sie über einen entsprechenden Antrag des Versicherten zu spät entscheidet…