Urteil zur freien Mitarbeit im Krankenhaus

Zur Versicherungspflicht einer Krankenschwester für die Tätigkeit in mehreren Krankenhäusern:

Das Sozialgericht Heilbronn hatte sich in einer Entscheidung mit der Frage zu beschäftigen, ob bei einer – nach den vertraglichen Regelungen – ausdrücklich als freie Mitarbeiterin beschäftigten Pflegekraft ein Arbeitnehmerstatus und folglich die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, sozialen Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestand.