Berufsunfähigkeits­versicherung

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) wird abgeschlossen, um sich gegen das Risiko der vorzeitigen Berufsunfähigkeit abzusichern. Die Versicherung soll einen vor wirtschaftlichem Schaden bewahren, wenn man vielleicht einmal aus gesundheitlichen Gründen seine aktuelle berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Hierfür wird bei Abschluss der Versicherung ein monatlicher Zahlbetrag für den Fall der Fälle festgelegt – die so genannte Berufsunfähigkeitsrente oder BU-Rente. Nun kann man sich einigermaßen beruhigt wieder dem Alltag zuwenden und hoffen, dass der Versicherungsfall nie eintritt. Sollte es aber einmal dazu kommen, dann hat man ja für diesen Fall in guten Zeiten vorgesorgt und hierfür natürlich auch die regelmäßig anfallenden Prämien an die Versicherung gezahlt.

Berufsunfähigkeit tritt ein

Wenn nun aber doch einmal die Berufsunfähigkeit eintritt, dann hat schon so mancher Versicherungskunde überrascht feststellen müssen, dass die erhoffte Absicherung bei weitem nicht so einfach zu bekommen ist, wie es seinerzeit beim ganz unkomplizierten Abschluss der Versicherung einmal den Anschein machte. Der Eintritt des so genannten Leistungsfalls stellt für die Versicherung ein hohes wirtschaftliches Risiko dar. Die Versicherer prüfen daher regelmäßig sehr genau, aus welchem Grund eine Leistung der vereinbarten BU-Rente verweigert werden kann.

Häufige Streitpunkte

Häufig geht es beispielsweise um die Frage, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Es werden umfangreiche medizinische Unterlagen aller behandelnden Ärzte angefordert und Gutachten erstellt. Auch kann es je nach genauer Formulierung der Bedingungen der abgeschlossenen Versicherung z. B. darum gehen, ob bei späterem Berufswechsel trotzdem eine Weiterzahlung der vereinbarten BU-Rente erfolgen muss.

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Besonders überraschend kann es für die Kunden aber werden, wenn die Versicherung alle angeforderten ärztlichen Unterlagen der Vergangenheit von geschulten Fachleuten überprüfen lässt. Dabei wird danach geschaut, ob bei Abschluss der Versicherung alle im Beratungsgespräch gestellten Gesundheitsfragen vollumfänglich und genauestens beantwortet wurden und mit den Dokumentationen der Ärzte übereinstimmen. Den Inhalt der internen ärztlichen Dokumente kannte aber bis zu diesem Zeitpunkt oftmals nicht einmal der Versicherte so genau. Manchmal sind dort auch überraschende oder sogar durch einen Fehler falsche Angaben enthalten.

Sieht die Versicherung hier aber Unterschiede, so greift sie nicht selten zu ihrem „schärfsten Schwert“ und erklärt die Anfechtung wegen angeblicher „arglistiger Täuschung.“ Sie erklärt das Versicherungsverhältnis damit für null und nichtig und wird freiwillig überhaupt keine Zahlungen an Sie vornehmen.

Hilfe vom Rechtsanwalt

Spätestens wenn eine solche Situation eintritt – besser aber schon zuvor – sollte dringend die anwaltliche Beratung gesucht werden. Die Versicherer sind ihrerseits natürlich ebenfalls juristisch beraten. Regelmäßig werden aber z. B. Anfechtungen wegen angeblicher „arglistiger Täuschung“ auch in solchen Fällen erklärt, wo man spätestens bei Gericht klarstellen lassen kann, dass die Versicherung dabei im Unrecht war.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Klärung Ihrer Fragen. Im Rahmen einer Erstberatung können Sie mir jederzeit unkompliziert die notwendigen Informationen mitteilen und erhalten eine Einschätzung der Situation und der bestehenden Handlungsmöglichkeiten.