Arbeitsrecht: Nebentätigkeit als Intensivpfleger in der Corona-Pandemie
Der Arbeitnehmer war zunächst langjährig als Intensivkrankenpfleger bei der Arbeitgeberin tätig. Aktuell arbeitet er jedoch im Bereich des Patientenmanagements. Diese Tätigkeit erfolgt nicht mehr im Schichtsystem sondern bei regelmäßigen Arbeitszeiten an den üblichen Werktagen…