Urteil zur Approbation ausländischer (Zahn-)Ärzte
Nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) ist die zahnärztliche Approbation auf Antrag auch Zahnärzten aus näher bestimmten anderen Ländern zu erteilen, sofern die „Gleichwertigkeit“ des Ausbildungsstands gegeben ist. Gemäß § 2 Abs. 3 S. 2 ZHG in seiner heute gültigen Fassung ist dabei zu beachten,…