Medizinrecht aktuell: BGH entscheidet über Anwendbarkeit der GOÄ für jur. Personen (III ZR 38/23)
Das OLG Frankfurt beschäftigte sich hier mit der Frage, mit welchem Stundenumfang eine nun gesundheitlich eingeschränkte Leistungsfähigkeit für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu vergleichen ist, wenn die versicherte Person die Arbeitszeit (zumindest auch krankheitsbedingt) in mehreren Schritten reduziert hat.