Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung (8 Sa 560/23
Auch bei tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern kann eine außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung mit Auslauffrist zulässig sein – vorausgesetzt die Belastung des Arbeitgebers durch Entgeltfortzahlung überschreitet dauerhaft ein Drittel der jährlichen Arbeitstage. Dies stellt das LArbG Köln in seiner aktuellen Entscheidung klar.