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Arbeitsrecht im Krankenhaus – Rückzahlungsverpflichtung für Weiterbildungskosten, LAG Erfurt v. 28.06.2023, 1 Sa 163/22

Arbeitsvertragliche Regelungen zu Rückzahlungsverpflichtungen hinsichtlich Fortbildungskosten und Weiterbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen sich jedenfalls in der rechtsberatenden Praxis sehr oft als unwirksam dar. Arbeitnehmern kann dann insofern eine „Entwarnung“ gegeben werden (wobei immer ein prozessuales Restrisiko verbleibt) und Arbeitgebern muss man dann zur Anpassung raten.

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