Einstandspflicht des Arztes – Folgen eines Zweiteingriffs
Im Rahmen des Arzthaftungsprozesses muss der Patient zunächst einmal das Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers beweisen. Weiterhin muss er aber auch dessen konkrete nachteilige gesundheitliche Auswirkung nachweisen. Der so genannte „Kausalzusammenhang“ zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Gesundheitsschaden ist darzulegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat…