Aktuelles

Arbeitsrecht im Krankenhaus

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich aktuell damit auseinanderzusetzen, ob und inwieweit ärztliche Tätigkeiten für einen anderen Arbeitgeber bei der Neueinstellung und tariflichen Einordnung von Ärzten zu berücksichtigen sind. (Konkret ging es dabei um den TV-Ärzte Hessen.)

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