Arbeitsrecht im Krankenhaus – Rückzahlungsverpflichtung für Weiterbildungskosten, LAG Erfurt v. 28.06.2023, 1 Sa 163/22

Arbeitsvertragliche Regelungen zu Rückzahlungsverpflichtungen hinsichtlich Fortbildungskosten und Weiterbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen sich jedenfalls in der rechtsberatenden Praxis sehr oft als unwirksam dar. Arbeitnehmern kann dann insofern eine „Entwarnung“ gegeben werden (wobei immer ein prozessuales Restrisiko verbleibt) und Arbeitgebern muss man dann zur Anpassung raten.

Entscheidung des LArbG Rostock: Klagefrist bei Kündigung verpasst!

Will sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren, so kommt die Kündigungsschutzklage in Betracht. Verstreicht die zur Klageerhebung gem. § 4 KSchG bestehende Frist (drei Wochen), wird die Kündigung wirksam, sofern der Arbeitnehmer nicht binnen einer zweiten Frist (zwei Wochen) Klage erhebt sowie einen Antrag auf Zulassung der verspäteten Klage gem. § 5 KSchG einreicht, mit der Begründung, die Frist nicht schuldhaft verpasst zu haben.

Bundesarbeitsgericht zur Befristung von Ärzten in der Weiterbildung

In einer Entscheidung hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Wirksamkeit einer arbeitsrechtlichen Befristung im Zusammenhang mit der ärztlichen Weiterbildung zu beschäftigen. Im arbeitsrechtlichen Befristungsrecht sind neben den Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) und etwaigen tariflichen Regelungen teilweise auch spezialgesetzliche Regelungen von Bedeutung.

Urteil zur freien Mitarbeit im Krankenhaus

Zur Versicherungspflicht einer Krankenschwester für die Tätigkeit in mehreren Krankenhäusern:

Das Sozialgericht Heilbronn hatte sich in einer Entscheidung mit der Frage zu beschäftigen, ob bei einer – nach den vertraglichen Regelungen – ausdrücklich als freie Mitarbeiterin beschäftigten Pflegekraft ein Arbeitnehmerstatus und folglich die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, sozialen Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestand.