Bundesarbeitsgericht: Entschädigung wegen Diskriminierung
Nach § 15 Abs. 2 AGG kann ein Beschäftigter (oder eben ein Bewerber) wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Die Entschädigung ist dabei für den Fall der Nichteinstellung auf maximal drei Monatsgehälter begrenzt,…