Krankenhausrecht: Entscheidung des BSG zum Honorararzt vom 17.11.2015
Hintergrund: Unter dem Begriff des Honorararztes kann man in der Praxis verschiedene mehr oder weniger konsistente vertragliche Konstruktionen antreffen. Grundsätzlich geht es aber hierbei um die Leistungserbringung im Krankenhaus durch nicht in einem Angestelltenverhältnis zu diesem stehende Ärztinnen und Ärzte.