Die Patientenverfügung – Kombination mit Vorsorgevollmacht sinnvoll

Die so genannte Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich von der Patientenverfügung zu unterscheiden. Die Kombination ist jedoch oftmals sehr sinnvoll:

Im Rahmen der so genannten Patientenverfügung können Wünsche des Verfügenden zur medizinischen Behandlung für den Fall geäußert werden, dass bei diesem zu einem späteren Zeitpunkt ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit eintritt (beispielsweise auf Grund von Bewusstlosigkeit oder einem dauerhaften Komazustand). Tatsächlich wird diese Erklärung aber nicht immer in der Lage sein, dem Arzt für jede denkbare konkrete Situation die gewollte Entscheidung genau aufzuzeigen. Daher ist es grundsätzlich ratsam, dass die Patientenverfügung durch eine so genannte Vorsorgevollmacht ergänzt wird. Der Bevollmächtigte ist dann in der Lage – sofern es denn einmal notwendig werden sollte – den in der Patientenverfügung dargelegten Willen des Verfügenden gegenüber den Ärzten durchzusetzen.

Nach dem Gesetz liegt eine Patientenverfügung dann vor, wenn

„ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.“

Die Patientenverfügung unterliegt also der Schriftform. Sie kann andererseits jederzeit formlos widerrufen werden.

Mithilfe der sinnvoll gleichzeitig aufzusetzenden Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung vermieden werden. Ein gerichtlich bestellter Betreuer ist nach dem Willen des Gesetzgebers nämlich dann nicht erforderlich, wenn und soweit ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten regeln kann: Mithilfe der Vorsorgevollmacht hat man es also in der Hand, rechtzeitig selbst eine Vertrauensperson auszuwählen, die bei später eintretender Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit entscheiden und handeln kann.

Im Internet und in Handbüchern sind immer wieder allgemein gehaltene Muster für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten zu finden. Diese sind auch sicher ein guter Ausgangspunkt, um sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Aus Gründen der Rechtsklarheit und späteren Rechtssicherheit sollte gleichwohl bei diesem wichtigen Thema auch die Inanspruchnahme anwaltlicher Unterstützung erwogen werden.