Sozialgericht Heilbronn: Unfall bei Eis und frischer Luft vor heißer Montagehalle ist Arbeitsunfall

Vor dem Sozialgericht Heilbronn war zu entscheiden, ob ein Unfall beim „Luftschnappen“ vor einer heißen Montagehalle als Arbeitsunfall zu bewerten ist.

Während eines Leerlaufs des in der Halle befindlichen Montagebands holte der Kläger beim unmittelbar vor der Halle befindlichen Kiosk ein Eis. Dies aß er dann vor der Halle und wurde darauf durch einen anderen Mitarbeiter versehentlich durch eine Hallentür an Achillessehne und Sprunggelenk verletzt. Es folgten mehrere Operationen und der Kläger konnte aufgrund der Verletzung schlussendlich nicht mehr an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.

Die Berufsgenossenschaft (BG) lehnte nach anfänglicher Kostenübernahme die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Das Sozialgericht Heilbronn bejahte jedoch im Ergebnis in diesem Fall einen Arbeitsunfall und gab der Klage statt. (Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 8.März 2013, S 13 U 1513/11)

Die Entscheidung ist so natürlich nicht zu verallgemeinern und beruht wesentlich auf den Gegebenheiten des Einzelfalls. Die Frage nach der Anerkennung eines Arbeitsunfalls steht aber häufig im Streit zwischen den Beteiligten. Aufgrund der Auswirkungen für die Betroffenen macht die gerichtliche Überprüfung oftmals Sinn.