Aktueller Trend: Sparkasse kündigt Prämiensparvertrag – ist das rechtmäßig? (BGH XI ZR 345/18)

Worum es geht

Derzeit kündigen einige Sparkassen so genannte Prämiensparverträge ihrer Kunden. Die Verträge sind aus Sicht der Banken bei den heutigen Zinskonditionen nicht mehr lukrativ. Für die Kunden, welche diese Verträge gerade mit einem langen Anlagehorizont als Ziel abgeschlossen haben, stellt sich dies aber genau umgekehrt dar.

Die Kreditinstitute beziehen sich in der Kündigung oder im nachfolgenden Schriftwechsel teilweise auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. Mai 2019 (Az. XI ZR 345/18) und meinen, aus dieser Entscheidung ergebe sich das Recht zur Kündigung der Verträge.

Ist das so?

 

Was bislang tatsächlich entschieden wurde

Es gibt bereits einige Urteile verschiedener Gerichte, die für das Thema interessant sind. Man muss aber immer genau schauen, was tatsächlich entschieden wurde und wie die Lage Ihres Einzelfalls ist. Keinesfalls sollte man einfach eine bislang nur nach Meinung der Bank rechtmäßige Kündigung widerspruchslos hinnehmen, nur weil in dem Schreiben ein angeblich einschlägiges Urteil genannt wird.

Konkret kann man das sehr gut an dem genannten Urteil des BGH vom 14. Mai 2019 sehen:

Im dort entschiedenen Fall war ein unbefristeter Prämien-Sparvertrag abgeschlossen worden. Andererseits waren die in diesen Verträgen oftmals üblichen steigenden Prämien bis zum 15. Jahr (ab hier Maximalprämie) im Sparvertrag aufgeführt. Aus diesem Zusammenspiel an Regelungen hat der BGH – kurz zusammengefasst – eine Kündigungsmöglichkeit (frühestens) ab dem 15. Jahr hergeleitet. 

 

Ist Ihr Fall wirklich vergleichbar?

Das kann man aber mit sehr guten Gründen ganz anders sehen, wenn z. B. ein Prämiensparvertrag mit einer konkreten Laufzeit (oft 20 oder 25 Jahren) abgeschlossen wurde. Dann hat sich der Kunde ja bei Vertragsschluss bewusst auf diese ganz konkrete Laufzeit eingestellt und auch mit Blick hierauf eine Entscheidung für dieses Modell getroffen und sein Geld nicht anders angelegt.

 

Zinsen korrekt berechnet?

Neben die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Kündigung kann übrigens auch noch die Frage treten, ob die Zinsen über die Laufzeit des Vertrages korrekt abgerechnet wurden. Auch zu dieser grundsätzlichen Frage gibt es bereits anhängige Verfahren.

 

Fazit

Die Kündigung eines für den Kunden gerade in der späten Phase lukrativen Prämiensparvertrages durch ein Kreditinstitut sollte keinesfalls einfach hingenommen werden. Zumindest sollte genau überprüft werden, ob tatsächlich eine Fallkonstellation vorliegt, in der eine Kündigung nach bestehender obergerichtlicher Rechtsprechung rechtmäßig ist. Daneben kann sich die Frage stellen, ob die Zinsen korrekt berechnet wurden.