Werksschließungen und Kündigungen bei VW?
Tipps und Hinweise für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Der Volkswagenkonzern steht unter enormem wirtschaftlichen Druck und es wurde zuletzt angekündigt, dass sogar drei deutsche Standorte geschlossen werden könnten. Inwiefern dies am Ende so umgesetzt wird oder inwieweit dies ebenso wie die Kündigung von Tarifverträgen auch taktische Hintergründe hat, um den Druck für anstehende Verhandlungen zu erhöhen, bleibt abzuwarten. Fakt ist aber, dass die Lage ernst ist und dass man sich als Betroffener zumindest bei den Dingen, die man beeinflussen kann, gut aufstellen sollte.
Drei besonders wichtige Punkte sind dabei:
1. Rechtsschutzversicherung abgeschlossen ?
Arbeitsgerichtsprozesse sind oft teuer. Die Besonderheit im Arbeitsrecht ist zudem, dass man in der Regel seine eigenen Kosten selbst dann tragen muss, wenn man bei Gericht gewinnt. Jede Partei trägt ihre Kosten meist selbst. Man sollte daher darüber nachdenken, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die auch ausdrücklich das Arbeitsrecht miteinschließt. Lassen Sie sich insofern von Maklern/Versicherungen beraten und informieren Sie sich bei unabhängigen Quellen. Wichtig ist dabei eine möglichst kurze „Wartezeit“ zwischen Abschluss der Versicherung und erstem möglichen Leistungsfall.
Bei bestehenden Rechtsschutzversicherungen ist jetzt besonders zu beachten, dass Sie auch die laufenden Prämien fristgerecht bezahlt haben, da ansonsten eine Deckung im Schadensfall ausscheiden kann.
2. Freiwilligenprogramme und Umstrukturierungen
Es ist davon auszugehen, dass neue Freiwilligenprogramme aufgelegt werden, bei denen man gegen Zahlung einer Abfindung einvernehmlich aus dem Unternehmen ausscheidet. Dass kann insbesondere dann Sinn machen, wenn Sie ohnehin eine Neuorientierung planen und hierfür auch realistische Aussichten bestehen. Trotzdem sollten Sie sich insofern anwaltlich beraten lassen, bevor Sie irgendwelche Vereinbarungen schließen.
Ähnliches gilt bei Umstrukturierungen in Ihrem Bereich und Neuzuordnung der Betroffenen. Auch hier sollte eine anwaltliche Beratung und Überprüfung z. B. anhand des konkreten Arbeitsvertrages erfolgen, um Risiken einer späteren Auflösung dieser Bereiche und dann vielleicht leichteren Kündigung nach Möglichkeit zu minimieren.
3. Unverzügliche Beratung bei Kündigung suchen
Besonders wichtig ist es, im Falle der Kündigung sofort anwaltliche Beratung und Hilfe zu suchen. Es gelten enge Fristen für die Einreichung der Klage (drei Wochen nach Kündigungszugang, § 4 KSchG). Wenn diese Frist versäumt wird, dann kann auch die eigentlich rechtswidrige Kündigung wirksam sein.