Beamtenbesoldung verfassungswidrig?

Beschluss des OVG Lüneburg vom 25.04.2017

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG Lüneburg) hat in mehreren Entscheidungen vom 25.04.2017 festgestellt, dass die Besoldungsgruppen A 8, A 11 und A 13 im Jahr 2013 in verfassungswidriger Art und Weise zu niedrig vergütet wurden.

Beginnend mit dem Jahr 2003 wurde das Weihnachtsgeld für Beamte und vergleichbare Gruppen mehrmals abgesenkt. Mit Beginn des Jahres 2005 erfolgte dann eine komplette Streichung. Einige Beamte des Landes Niedersachsen klagten hiergegen vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Das Verwaltungsgericht wies die Klagen allerdings ab. Hiergegen legten die Beamten jeweils Berufung ein.

Das OVG Lüneburg entschied nunmehr, anders als die Vorinstanz, dass die Besoldung und Versorgung der Beamten teilweise zu niedrig ausgestaltet gewesen sei. Nach Auffassung des OVG gilt dies insbesondere für das Jahr 2013 und die Besoldungsgruppen A 8, A 11 und A 13. Die für die Besoldung und Versorgung relevanten Vorschriften würden im Ergebnis nicht dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation aus Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG) entsprechen. In Bezug auf andere ebenfalls anhängig gemachte Zeiträume erfolgte allerdings eine Zurückweisung der Klagen bzw. der Berufung auch durch das OVG.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache legte das OVG die Frage nun dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

 

(OVG Lüneburg v. 25.4.2017, 5 LC 75/17, 5 LC 76/17, 5 LC 77/17, 5 LC 227/15, 5 LC 228/15, 5 LC 229/15, 5 LB 283/13).