Aktueller Bericht der Ärztezeitung – Regress gegen Arzt in Höhe von 1,24 Millionen Euro
In dem berichteten Fall wurde seitens der Prüfstelle wegen eines „sonstigen Schadens“ zunächst im Jahr 2019 ein Totalregress festgesetzt. Dabei ging es erst einmal um immerhin schon 487.000 Euro für Q I/2015 bis II/2018. Dazu kommen dann aber noch weitere Verfahren und insgesamt entsteht die existentielle Rückforderungssumme von 1,24 Mio Euro.
Formale Vorgaben dringend beachten
Der Fall zeigt erneut, dass es enorm wichtig für Vertragsätze ist, auf die formalen Vorgaben bei der Verordnung zu achten. Seitens der Kostenträger werden bestimmte Felder natürlich auch strategisch aufgegriffen, wenn erkannt wird, dass dies finanziell lohnenswert sein kann. Der „sonstige Schaden“ kann dann völlig unabhängig davon, ob die Verordnung medizinisch notwendig war, zu Regressrisiken führen.
Hier ging es offenbar einmal wieder um die Verpflichtung zur Unterzeichnung (und eben nicht z. B. die Stempelverwendung oder Blankounterzeichnung im Voraus) der Vorordnungen durch einen jeweils berechtigten Arzt. Die Protokollnotiz zu § 37 und 37a Bundesmantelvertrag-Ärzte besagt ergänzend für Berufsausübungsgemeinschaften: Bei der Verordnung von Arznei-, Verband- sowie Heil- und Hilfsmitteln ist jeder Arzt einer versorgungsbereichs- und fachgruppengleichen Berufsausübungsgemeinschaft, der nur an einem Ort tätig ist, unabhängig von der gemäß § 37a Abs. 1 BMV-Ä angegebenen Arztnummer, unterschriftenberechtigt.
Ablauf von Regressverfahren
Zunächst teilt die Prüfstelle in solchen Fällen den Verdacht einer unwirtschaftlichen oder hier eben formal fehlerhaften Verordnung mit und es wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Spätestens mit einen Regressbescheid ist dann dringend auf die Fristen zu achten. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Hierüber entscheidet dann der Beschwerdeausschuss. Wenn auch dieser den Regress bestätigen sollte, dann kann innerhalb wiederum eines Monats Klage vor dem Sozialgereicht eingereicht werden.

