Medizinrecht
Arztrecht, Krankenhausrecht, Krankenversicherung etc.
Ich berate und vertrete Ärztinnen und Ärzte, Praxisinhaber, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), MVZ, Chefärzte sowie Krankenhäuser in allen zentralen Fragen des Arzt- und Medizinrechts.
Schwerpunkte bilden das Abrechnungsrecht (EBM, GOÄ, DRG, Hybrid-DRG), das Medizinstrafrecht, das Vertragsarztrecht sowie komplexe wirtschaftliche und berufsrechtliche Fragestellungen im Gesundheitswesen.
Medizinrecht für Ärzte, Praxen und Krankenhäuser
Vertragsarztrecht und Krankenhausrecht
Zulassungsrecht und Bedarfsplanung
Honorarbescheide der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Plausibilitätsprüfung
Regressverfahren
Kooperationsverträge zwischen Krankenhaus und Vertragsärzten
Belegarztwesen
Chefarztvertrag
MVZ-Gründung und gesellschaftsrechtliche Strukturierung
Umstrukturierung von Praxisgemeinschaften und BAG
Ich vertrete Leistungserbringer in Auseinandersetzungen mit:
Kassenärztlichen Vereinigungen
Gesetzlichen Krankenkassen
Privaten Krankenversicherungen
Beihilfestellen
Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüssen
Abrechnungsrecht im Gesundheitswesen
EBM – GOÄ – GOZ – DRG – Hybrid-DRG
Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Abrechnungsrecht medizinischer Leistungen.
Ich unterstütze bei:
Rückforderungsbescheiden
Honorarregress
Strukturprüfungen im Krankenhaus
Auseinandersetzungen über DRG-Einstufungen
Prüfung von OPS-Kodierung
Streitigkeiten mit privaten Krankenversicherungen über GOÄ-Positionen
Abrechnungsprüfung und Plausibilitätsverfahren
Abrechnungsfragen berühren regelmäßig auch strafrechtliche Risiken. Eine strategische Verteidigung erfordert daher die abgestimmte Betrachtung von Sozialrecht, Strafrecht und Berufsrecht.
Medizinstrafrecht
Ich verteidige Ärztinnen und Ärzte, Praxisinhaber und Klinikverantwortliche bei strafrechtlichen Vorwürfen, insbesondere wegen:
Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB)
Untreue
Fahrlässige Körperverletzung etc.
Organisationsverschulden
Bereits im Ermittlungsverfahren sind frühzeitige Verteidigungsmaßnahmen entscheidend, um berufsrechtliche und wirtschaftliche Folgewirkungen zu vermeiden.
Arzthaftungsrecht
Ich vertrete Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten bei den verschiedensten Vorwürfen:
Behandlungsfehler
Diagnosefehler
Aufklärungsfehler
Geburtsschäden
Krankenhaushaftung
Im Vordergrund stehen die Abwehr oder die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz, Verdienstausfall und Zukunftsschäden.
Komplexe Verfahren im Gesundheitswesen
Das Medizinrecht ist geprägt durch das Zusammenspiel von:
Zivilrecht
Sozialrecht (SGB V)
Berufsrecht
Strafrecht
Krankenhausrecht
Versicherungsrecht
Insbesondere bei Abrechnungsstreitigkeiten und strafrechtlichen Vorwürfen ist eine rechtlich und wirtschaftlich abgestimmte Strategie erforderlich.
Rechtsanwalt für Medizinrecht in Hannover
Wenn Sie z. B. als Arzt, Praxisinhaber, MVZ, Krankenhaus oder Patient rechtliche Unterstützung im Arzt- und Medizinrecht benötigen, stehe ich für eine strukturierte und diskrete Beratung zur Verfügung.
Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Simon, Hannover
Telefon: 0511 – 340 517 72
E-Mail: info@kanzleisimon.de
www.kanzleisimon.de

