Medizinrecht

Arztrecht, Krankenhausrecht, Krankenversicherung etc.

Ich berate und vertrete Ärztinnen und Ärzte, Praxisinhaber, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), MVZ, Chefärzte sowie Krankenhäuser in allen zentralen Fragen des Arzt- und Medizinrechts.

Schwerpunkte bilden das Abrechnungsrecht (EBM, GOÄ, DRG, Hybrid-DRG), das Medizinstrafrecht, das Vertragsarztrecht sowie komplexe wirtschaftliche und berufsrechtliche Fragestellungen im Gesundheitswesen.

Medizinrecht für Ärzte, Praxen und Krankenhäuser

Vertragsarztrecht und Krankenhausrecht

  • Zulassungsrecht und Bedarfsplanung

  • Honorarbescheide der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)

  • Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • Plausibilitätsprüfung

  • Regressverfahren

  • Kooperationsverträge zwischen Krankenhaus und Vertragsärzten

  • Belegarztwesen

  • Chefarztvertrag

  • MVZ-Gründung und gesellschaftsrechtliche Strukturierung

  • Umstrukturierung von Praxisgemeinschaften und BAG

Ich vertrete Leistungserbringer in Auseinandersetzungen mit:

  • Kassenärztlichen Vereinigungen

  • Gesetzlichen Krankenkassen

  • Privaten Krankenversicherungen

  • Beihilfestellen

  • Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüssen

Abrechnungsrecht im Gesundheitswesen

EBM – GOÄ – GOZ – DRG – Hybrid-DRG

Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Abrechnungsrecht medizinischer Leistungen.

Ich unterstütze bei:

  • Rückforderungsbescheiden

  • Honorarregress

  • Strukturprüfungen im Krankenhaus

  • Auseinandersetzungen über DRG-Einstufungen

  • Prüfung von OPS-Kodierung

  • Streitigkeiten mit privaten Krankenversicherungen über GOÄ-Positionen

  • Abrechnungsprüfung und Plausibilitätsverfahren

Abrechnungsfragen berühren regelmäßig auch strafrechtliche Risiken. Eine strategische Verteidigung erfordert daher die abgestimmte Betrachtung von Sozialrecht, Strafrecht und Berufsrecht.

Medizinstrafrecht

Ich verteidige Ärztinnen und Ärzte, Praxisinhaber und Klinikverantwortliche bei strafrechtlichen Vorwürfen, insbesondere wegen:

  • Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)

  • Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB)

  • Untreue

  • Fahrlässige Körperverletzung etc.

  • Organisationsverschulden

Bereits im Ermittlungsverfahren sind frühzeitige Verteidigungsmaßnahmen entscheidend, um berufsrechtliche und wirtschaftliche Folgewirkungen zu vermeiden.

Arzthaftungsrecht

Ich vertrete Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten bei den verschiedensten Vorwürfen:

  • Behandlungsfehler

  • Diagnosefehler

  • Aufklärungsfehler

  • Geburtsschäden

  • Krankenhaushaftung

Im Vordergrund stehen die Abwehr oder die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz, Verdienstausfall und Zukunftsschäden.

Komplexe Verfahren im Gesundheitswesen

Das Medizinrecht ist geprägt durch das Zusammenspiel von:

  • Zivilrecht

  • Sozialrecht (SGB V)

  • Berufsrecht

  • Strafrecht

  • Krankenhausrecht

  • Versicherungsrecht

Insbesondere bei Abrechnungsstreitigkeiten und strafrechtlichen Vorwürfen ist eine rechtlich und wirtschaftlich abgestimmte Strategie erforderlich.

Rechtsanwalt für Medizinrecht in Hannover

Wenn Sie z. B. als Arzt, Praxisinhaber, MVZ, Krankenhaus oder Patient rechtliche Unterstützung im Arzt- und Medizinrecht benötigen, stehe ich für eine strukturierte und diskrete Beratung zur Verfügung.

Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Simon, Hannover
Telefon: 0511 – 340 517 72
E-Mail: info@kanzleisimon.de
www.kanzleisimon.de