Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) dient der finanziellen Absicherung für den Fall, dass die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise nicht mehr ausgeübt werden kann. Sie soll den wirtschaftlichen Schaden abfedern, der durch den Wegfall des Erwerbseinkommens entsteht.
Bei Abschluss des Vertrages wird eine monatliche Leistung vereinbart – die sogenannte Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente). Über Jahre hinweg werden hierfür Versicherungsprämien gezahlt, in der Erwartung, dass im Leistungsfall eine verlässliche Absicherung besteht.
Berufsunfähigkeit tritt ein
Tritt der Leistungsfall ein, zeigt sich jedoch häufig, dass die Durchsetzung der vereinbarten BU-Rente komplex ist. Für den Versicherer bedeutet die Anerkennung der Berufsunfähigkeit regelmäßig eine langfristige wirtschaftliche Verpflichtung. Entsprechend intensiv erfolgt die Leistungsprüfung.
Im Rahmen des Leistungsantrags werden umfangreiche medizinische Unterlagen angefordert. Häufig werden zusätzliche ärztliche Stellungnahmen oder Gutachten eingeholt. Streit entsteht nicht selten bereits bei der Frage, ob die vertraglich definierte Berufsunfähigkeit vorliegt, also ob eine mindestens 50-prozentige Einschränkung der zuletzt konkret ausgeübten Tätigkeit gegeben ist.
Entscheidend ist dabei nicht ein abstraktes Berufsbild, sondern die konkrete Ausgestaltung der tatsächlich zuletzt ausgeübten Tätigkeit mit ihren individuellen Anforderungen.
Häufige Streitpunkte
Typische Konfliktfelder im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung sind:
die medizinische Bewertung der Leistungsfähigkeit
die konkrete Beschreibung der beruflichen Tätigkeit
die Frage einer zulässigen Verweisung auf andere Tätigkeiten
Probleme im Zusammenhang mit einem späteren Berufswechsel
die Dauerhaftigkeit der gesundheitlichen Einschränkung
Nachprüfungsverfahren nach zunächst erfolgter Leistungsanerkennung
Nicht selten zieht sich die Leistungsprüfung über Monate hin. Für die Versicherten entsteht dadurch neben der gesundheitlichen Belastung eine erhebliche wirtschaftliche Unsicherheit.
Vorvertragliche Anzeigepflicht, Rücktritt und Anfechtung
Besonders gravierend sind Fälle, in denen sich der Versicherer auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht beruft. Im Rahmen der Leistungsprüfung werden die bei Antragstellung gemachten Gesundheitsangaben mit den ärztlichen Unterlagen abgeglichen.
Ergeben sich aus Sicht des Versicherers Abweichungen, erklärt dieser unter Umständen:
den Rücktritt vom Versicherungsvertrag
eine Vertragsanpassung
oder die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung führt dazu, dass der Vertrag als von Anfang an nichtig behandelt wird. Eine Zahlung der vereinbarten BU-Rente erfolgt dann nicht.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass nicht jede objektive Abweichung eine arglistige Täuschung darstellt. Maßgeblich sind insbesondere:
die konkrete Formulierung der Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag
die subjektive Kenntnis des Versicherungsnehmers
die Relevanz der Angaben für die Risikoprüfung
die Beweislast des Versicherers
Eine sorgfältige rechtliche und tatsächliche Prüfung ist hier regelmäßig entscheidend.
Hilfe vom Rechtsanwalt
Spätestens bei Ablehnung des Leistungsantrags, bei Erklärung des Rücktritts oder bei Anfechtung des Vertrages sollte anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden. Die Versicherer sind ihrerseits juristisch spezialisiert vertreten.
Eine frühzeitige rechtliche Begleitung ist insbesondere sinnvoll bei:
- der Formulierung und Strukturierung des Leistungsantrags
- der präzisen Darstellung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit
- der Zusammenstellung und Bewertung medizinischer Unterlagen
- der Reaktion auf Leistungsablehnungen
- der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung der BU-Rente
Im Rahmen einer Erstberatung kann geprüft werden, welche Erfolgsaussichten bestehen und welche weiteren Schritte sinnvoll sind.
Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung in Hannover
Wenn Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer BU-Rente oder bei der Abwehr einer Leistungsablehnung benötigen, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt in Hannover beratend und vertretend zur Verfügung.
Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Simon, Hannover
Telefon: 0511 – 340 517 72
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