Arzthaftung – OLG Koblenz zum Umfang der Aufklärung des Patienten bei Operation

OLG Koblenz, Urteil vom 19. Dezember 2012 – 5 U 710/12:

Zur irreführenden Risikoaufklärung durch die Aushändigung eines unzutreffenden Aufklärungsbogens sowie zum Schmerzensgeld für einen fünftägigen Krankenhausaufenthalt infolge einer mangels Einwilligung rechtswidrigen Operation.

 

Leitsätze zum Urteil

1. Die Risikoaufklärung kann irreführend und damit unwirksam sein, wenn dem Patienten, ein Informationsbogen zur Ausräumung von Bandscheibengewebe ausgehändigt und stattdessen eine Nervendekompression durchgeführt wird. Auch den geplanten Zugang zum Operationsgebiet muss der Arzt mit dem Patient besprechen, wenn die in Betracht kommenden Methoden unterschiedliche Vor- und Nachteile haben.

2. Eine mangels Einwilligung rechtswidrige Operation, die zu einem durch die Narkose hervorgerufenen Pneumothorax und Hautemphysem führt, was einen fünftägigen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht, ansonsten aber folgenlos bleibt, rechtfertigt ein Schmerzensgeld von 2000 €, sofern dem Arzt daneben nicht anzulasten ist, dass er das eigentliche Operationsziel verfehlt hat.